Fachgruppe Elektro
Wer sind wir
Unsere Fachgruppe widmet sich der kontinuierlichen Weiterentwicklung und den daraus entstehenden Informationspotenzialen rund um das Thema Elektroenergie. Ein besonderer Fokus liegt auf der Integration erneuerbarer Energien, den neuen Anforderungen an die Netze aller Spannungsebenen sowie der Anwendung und Steuerung in Kundenanlagen.
Diese Themen sind zentral, um zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln und die Herausforderungen der Energiewende erfolgreich zu meistern. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern treiben wir Innovationen voran und schaffen fundierte Grundlagen für eine nachhaltige Energieversorgung.
| Februar | ||
| 19.02. | Fachgruppe Elektro Vorstand | |
| März | ||
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Themen:
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| 17.11. | Infoveranstaltung Elektro | |
| 19.11. | Fachgruppe Elektro Vorstand |
Präambel
Die Elektrogemeinschaft Halle/Saale (EGH) ist eine Arbeitsgemeinschaft zwischen den in Halle oder Umgebung ansässigen Elektroinstallationsfirmen, Handels- und Industrievertretungen für elektrotechnische Anlagen, Ingenieur- und Planungsbüros, andere am Strommarkt beteiligte Firmen und Institutionen, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, sowie der EVH GmbH (folgend EVH genannt) als regionalen Stromversorger.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Für die Region Halle/Saale wurde die „Elektrogemeinschaft Halle/Saale“ und deren Mitglieder mit Beschluß der Mitgliederversammlung vom 25.11.2002 in den Verbund der Energiegemeinschaft Halle/Saale e. V. aufgenommen. Sie hat ihre Tätigkeit somit ab diesem Datums als Fachgruppe innerhalb des eingetragenen Vereins – „Energiegemeinschaft Halle/Saale e. V.“ - aufgenommen.
(2) Die EGH hat ihren Sitz in Halle/Saale; Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Ziele und Aufgaben
Die Ziele und Aufgaben der EGH folgen aus der Aufgabenstellung der Satzung der Energiegemeinschaft Halle e. V. Die EGH erarbeitet Richtlinien und Empfehlungen zu den dort angesprochenen Energiefragen auf dem Gebiet der Elektrotechnik.
§ 3 Mitglieder und Organe
(1) Die Mitgliedschaft in der Fachgruppe Elektro folgt aus der Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft Halle e. V., soweit das satzungsmäßige Ziel auf dem Gebiete der Elektrotechnik verfolgt wird.
(2) Organe der EGH sind:
- Mitgliederversammlung
- Fachgruppenleitung
§ 4 Mitgliederversammlung
Für die Mitgliederversammlung gelten folgende Regelungen:
- Die Mitgliedersammlung ist zuständig für:
- Beschlußfassung über diese Geschäftsordnung und Änderungen der Ge-schäftsordnung
- Wahl der Fachgruppenleitung
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
- Auf Antrag Beschlußfassung über durch die Fachgruppenleitung abgelehnte Aufnahmeanträge
- Ordentliche Mitgliederversammlungen der EGH sind alle vier Jahre durchzuführen. Sie werden vom Geschäftsführer der Energiegemeinschaft e. V. auf Vorschlag der Fachgruppenleitung einberufen. Die schriftliche Einladung mit Bekanntgabe der Tagesordnung soll mindestens einen Monat vor dem Termin versandt werden. Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnungspunkten der Mitgliederversammlung müssen zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung dem Fachgruppenvorstand oder dem Geschäftsführer der Energiegemeinschaft e. V. vorliegen.
- Die Mitglieder der EGH haben das Recht, zusätzlich zu den ordentlichen Mitgliederversammlungen eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu fordern, wenn 1/3 der Mitglieder dies beantragt. Die Fachgruppenleitung hat sie einzuberufen bzw. den Geschäftsführer der Energiegemeinschaft aufzufordern, eine entsprechende Einberufung durchzuführen.
- Die Mitgliederversammlung wird vom Geschäftsführer der Energiegemeinschaft Halle e. V. und bei dessen Verhinderung von dem Fachgruppenleiter geleitet. Ist auch dieser verhindert, leitet die Mitgliederversammlung sein Stellvertreter.
- Zur Beschlußfassungen und Wahlen müssen mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Auf Antrag sind Wahlen schriftlich durchzuführen.
- Beschlüsse werden, sofern in dieser Geschäftsordnung nicht ausdrücklich abweichendes geregelt wird, mit einfacher Mehrheit, d. h. mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, gefaßt. Dies gilt auch für Beschlüsse über Änderungen dieser Geschäftsordnung. Stimmenthaltungen sind als nicht abgegebene Stimmen zu werten. Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme. Dies gilt auch für Mitglieder als Körperschaft.
- In der ordentlichen Mitgliederversammlung sind nach vier Jahren die Fachgruppenleitung neu zu wählen. Die Wahl wird vom Wahleiter durchgeführt, der vom Vorsitzenden der Fachgruppenleitung bestimmt wird. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann. Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme.
- 8. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung kann die festgelegte Tagesordnung geändert und ergänzt werden.
- 9. Mitglieder, die länger als drei Monate mit der Beitragszahlung in Verzug sind, verlieren ihr Stimmrecht. Dies ist vor jeder Wahlhandlung darzustellen.
§ 5 Fachgruppenleitung
(1) Die Fachgruppenleitung der EGH setzt sich aus Mitgliedern der EGH wie folgt zusammen:
- vier Vertreter der im Installateurverzeichnis der EVH eingetragenen Elektroinstallationsunternehmen,
- vier Vertreter der EVH,
als ständige Gäste:
- 1 Vertreter der Fachhändler für elektrotechnische Anlagen
- 1 Vertreter der Unternehmen der Wohnungswirtschaft
- 1 Vertreter der Kommunalpolitik
- 1 Vertreter der Elektroinnung
(2) Den Vorsitz der Fachgruppenleitung führt grundsätzlich ein Vertreter der EVH.
(3) Die Fachgruppenleitung ist für alle Angelegenheiten der Gemeinschaft zuständig, soweit sie nach dieser Satzung nicht der Mitgliederversammlung oder der Energiegemeinschaft Halle e. V. obliegen. Insbesondere obliegt der Fachgruppenleitung die Leitung der Fachgruppe, die Bestimmung über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel in Abstimmung mit der Energiegemeinschaft Halle e. V. sowie die Regelung der Durch-führung der Geschäftsordnung in Richtlinien.
(4) Die Fachgruppenleitung vertritt die EGH innerhalb der Energiegemeinschaft e. V.
(5) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder der Energiegemeinschaft Halle e. V., Fachgruppe Elektro, gewählt werden.
(6) Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt grundsätzlich durch Blockwahl, d. h. durch gemeinschaftliche Wahl der Vertreter einer Vertretergruppe. Wahlleiter ist in Ausnahmen befugt eine Einzelwahl durchzuführen.
(7) Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, ist unverzüglich von der jeweils zuständigen Gruppe innerhalb des Vorstandes ein neuer Vertreter zu benennen. Die Amtsdauer des neuen Vertreters entspricht der restlichen Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.
§ 6 Sitzungen und Beschlüsse der Fachgruppenleitung
(1) Die Fachgruppenleitung beschließt in Sitzungen, die mindestens einmal im Quartal durch den Geschäftsführer der Energiegemeinschaft in schriftlicher Form einberufen werden. Die Einberufung erfolgt fristgerecht, wenn sie 14 Tage vor dem Termin unter Bekanntgabe der Tagesordnung an die Leitungsmitglieder versandt werden. Die Einberufung kann daneben in gleicher Weise durch jedes Mitglied der Fachgruppenleitung erfolgen.
(2) Den Vorsitz in den Leitungssitzungen führt der Vorsitzende der Fachgruppenleitung. Er kann diese Aufgabe dem Geschäftsführer der Energiegemeinschaft übertragen.
(3) Die Fachgruppenleitung ist beschlußfähig, wenn zumindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
(4) Beschlüsse werden, sofern in dieser Geschäftsordnung nicht ausdrücklich abweichendes geregelt ist, mit einfacher Mehrheit gefaßt, d. h. mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen sind als nicht abgegebene Stimmen zu werten. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des Geschäftsführers der Energiegemeinschaft. Jedes Mitglied der Fachgruppenleitung hat eine Stimme. Eine schriftliche Stimmübertragung ist nicht zulässig.
§ 7 Geschäftsführung
(1) Die laufenden Geschäftsangelegenheiten der EGH werden durch den Geschäftsführer der Energiegemeinschaft Halle erledigt. Insbesondere hat er die durch die Fachgruppenleitung beschlossenen Aktivitäten und Veranstaltungen vorzubereiten und durchzuführen. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, die Fachgruppenleitung über wichtige Geschäftsangelegenheiten zu informieren.
(2) Der Geschäftsführer hat gegenüber der Fachgruppenleitung jährlich und gegenüber der Mitgliederversammlung alle vier Jahre Bericht zu erstatten und darüber für die Mitglieder Niederschriften anzufertigen. § 7 Auflösung der EGH (1) Die EGH kann nur durch den Beschluß in einer hierfür eigens anberaumten Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Die Einladung hierfür muß 14 Tage vorher erfolgen. Die Mitgliederversammlung ist nur beschlußfähig, wenn mindestens 15 % der Mitglieder anwesend sind.
(2) Der Beschluß zur Auflösung der Gemeinschaft bedarf einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder.
(3) Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlußfähig, so beruft die Fachgruppenleitung mit einer Frist von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung ein. Diese beschließt mit den Stimmen der dann anwesenden Mitglieder.
Halle, den 18. Juli 2003
Mitglieder des Vorstandes
06108 Halle (Saale)
06108 Halle (Saale)
06132 Halle (Saale)
06237 Leuna
06112 Halle (Saale)
06108 Halle (Saale)
06108 Halle (Saale)
06108 Halle (Saale)
06108 Halle (Saale)
06130 Halle (Saale)
06108 Halle (Saale)
06108 Halle (Saale)
06198 Salzatal OT Lieskau
06112 Halle (Saale)
Werde Teil der Veränderung!
Wir laden alle ein, Mitglied in der Energiegemeinschaft Halle zu werden und aktiv an der Gestaltung einer nachhaltigen Energiezukunft mitzuarbeiten.